Wasserschaden - Wer zahlt was?
Ein Wasserschaden an der Dusche, Toilette oder Waschmaschine kann sich schnell über das Bad hinaus ausbreiten. Nachdem die ersten Gegenmaßnahmen ergriffen wurden, steht dann bald die Frage im Raum: Wer kommt für die Reparaturkosten auf?
Ursachen für Wasserschäden
Ein Wasserschaden an der Dusche kann viele verschiedene Ursachen haben. So kann Wasser durch undichte Fugen, insbesondere defekte Silikonfugen, in das Mauerwerk dringen. Auch undichte Armaturen und Rohrleitungen sind häufige Ursachen. Ebenso ist ein undichter Siphon eine häufige Schadensquelle. Wird dieser nach der Reinigung nicht wieder fachgerecht eingesetzt, kann die Dichtung kaputtgehen und so Wasser unter die Dusche laufen.
- Undichte Fugen
- Undichte Armaturen
- Rohrbrüche
- Undichter Siphon
Wasserschaden vorbeugen und frühzeitig erkennen
Schon eine ausreichende Belüftung nach dem Duschen kann das Bad vor Wasserschäden schützen. Denn somit kann verhindert werden, dass feuchte Luft ins Mauerwerk dringt. Nachlassender Wasserdruck beim Duschen kann ein Anzeichen für leckende Leitungen sein. Wer ganz sicher sein will, installiert einen Wassermelder, welcher zu hohe Feuchtigkeit in den Wänden anzeigt.
Wer zahlt für den Schaden?
Bei einem Wasserschaden greifen verschiedene Versicherungen ineinander. Dabei kommt es darauf an, welche Bereiche zu Schaden gekommen sind.
Die Hausratversicherung übernimmt
Die Hausratversicherung kommt für Leckschäden, Rohrbrüche und Unfälle mit Waschmaschinen auf. Wichtig ist hierbei, dass der Wasserschaden nicht durch die eigene Unachtsamkeit verursacht wurde. Schäden, wie Nässe durch offen gelassene Fenster oder eine ungenügsame Belüftung, werden von der Hausratversicherung nicht abgedeckt.
Die Haftpflichtversicherung übernimmt
Ist von dem Wasserschaden nicht nur das eigene Haus bzw. Wohnung betroffen, greift an dieser Stelle nur die Haftpflichtversicherung. Dringt beispielsweise Wasser durch die Decke in die Wohnung des unteren Nachbarn, muss die eigene Haftpflichtversicherung für den verursachten Schaden aufkommen.
Die Gebäudeversicherung übernimmt
In der Regel kommt die Hausratversicherung nur für Schäden an der Einrichtung auf. Für Reparaturen, die nach dem Wasserschaden an der Wohnung an sich bzw. am Haus fällig sind, werden zumeist von der Gebäudeversicherung des Eigentümers übernommen.
Wen muss ich bei einem Wasserschaden kontaktieren?
Je nachdem, ob man in einer Mietwohnung wohnt oder Besitzer eines Eigenheims ist, müssen verschiedene Stellen kontaktiert werden.
Bei Wasserschaden in der Mietwohnung
Neben der Hausrat- und Haftpflichtversicherung sollte bei einer Mietwohnung auch umgehend dem Vermieter der Schaden gemeldet werden. Auch wenn nur die eigene Wohnung von dem Schaden betroffen ist. Wird dem Vermieter der Wasserschaden nicht gemeldet, kann dieser den Mieter auch für Folgeschäden wie Schimmel verantwortlich machen, selbst wenn der Wasserschaden nicht durch Eigenverschulden entstanden ist.
Bei Wasserschaden im Haus
Kommt es zu einem Wasserschaden im eigenen Haus muss für alle Schäden die die Einrichtung betreffen die Hausratversicherung kontaktiert werden. Für Schäden an der Bausubstanz muss die Gebäudeversicherung hinzugezogen werden. Gegebenenfalls lohnt es sich auch einen Gutachter hinzuziehen, welcher den verursachten Wasserschaden einschätzen und beziffern kann.